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Boxautomat aufstellen: Genehmigung, Gewerbeanmeldung & mehr

in Boxautomat sorgt für Aufmerksamkeit, animiert zum Mitmachen und kann eine attraktive Einnahmequelle darstellen. Wer darüber nachdenkt, ein solches Gerät aufzustellen, muss jedoch einige wichtige Voraussetzungen beachten. Von der Gewerbeanmeldung bis hin zur Wahl eines geeigneten Standorts sind rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.

Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick darüber, was 2025 beim Aufstellen eines Boxautomaten in Deutschland zu beachten ist und welche Faktoren über den Erfolg entscheiden.

Rechtliche Grundlagen: Was ist zu beachten?

Bevor ein Boxautomat aufgestellt werden kann, sind grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen zu klären. In Deutschland unterliegt die gewerbliche Aufstellung von Automaten klaren Vorschriften, die nicht nur den Betrieb, sondern auch den Schutz der Verbraucher und die Sicherheit am Aufstellungsort gewährleisten sollen. Dazu gehört, dass bestimmte Anmeldungen vorgenommen und in einigen Fällen eine Erlaubnis eingeholt werden muss.

Auch der Standort des Automaten spielt eine wichtige Rolle, da hier zusätzliche kommunale Regelungen greifen können. Wer frühzeitig alle rechtlichen Anforderungen beachtet, schafft eine solide Basis für einen reibungslosen und wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb.

Gewerbeanmeldung

Wer einen Boxautomaten aufstellt, betreibt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (§ 14 Abs. 1 GewO). Das bedeutet, dass eine offizielle Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich ist, um den Betrieb ordnungsgemäß und rechtssicher aufzunehmen. Ohne diese Anmeldung drohen empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar ein behördliches Betriebsverbot.

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Behörde am Standort der Hauptniederlassung, in der Regel beim örtlichen Gewerbeamt. Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein Gewerbeschein ausgestellt, der als offizieller Nachweis für die Aufnahme der Tätigkeit dient. Ohne gültige Gewerbeanmeldung ist der Betrieb eines Boxautomaten in Deutschland meist nicht zulässig.

Boxautomat ohne Einnahmenerzielung: Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

Mit einem Boxautomaten kann ein Einkommen generiert werden, indem die Nutzer für die Anwendung zahlen. Wenn keine Einnahmen erzielt werden sollen – also keine Entgelte für die Nutzung des Boxautomaten verlangt werden –, hängt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung davon ab, ob die Tätigkeit als "gewerblich" eingestuft wird. Dafür gibt es klare Kriterien:

  • Keine Gewerbeanmeldung nötig, wenn:

    • Der Automat komplett kostenlos genutzt werden kann (kein Geldeinwurf, keine Gebühren).

    • Die Aufstellung nicht dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

    • Die Nutzung rein privat oder hobbymäßig erfolgt (z. B. ein Automat steht im eigenen Hobbykeller oder auf einem Vereinsfest ohne Entgelt).

  • Gewerbeanmeldung nötig, wenn:

    • Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht eine organisierte und dauerhafte öffentliche Bereitstellung vorliegt (z. B. Automat in einer Bar, auch wenn er kostenlos ist, aber Gäste anlocken soll).

    • Der Automat mittelbar zur Umsatzsteigerung dient (z. B. mehr Gäste im Lokal, höhere Getränkeumsätze).

Die Absicht zur Gewinnerzielung ist also entscheidend, nicht nur das unmittelbare Entgelt. Wenn der Automat also beispielsweise mit der Idee aufgestellt wird, mehr Besucher in ein Geschäft zu ziehen, wird dem Aufsteller indirekt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt – und dann wäre trotzdem ein Gewerbe anzumelden.

Erlaubnispflicht nach § 33c GewO

Manche Verkaufsautomaten und Boxautomaten können in Verbindung mit Anreizen wie Gewinnen, Gutscheinen oder Preisen für die Nutzer angeboten werden. Sobald für den Nutzer eine reale Gewinnmöglichkeit besteht, wird der Automat rechtlich als Gewinnspielgerät eingestuft.

Für Spiele mit Gewinnmöglichkeiten schreibt der § 33c GewO eine spezielle Aufstellerlaubnis vor, die mit zusätzlichen Fragen und Voraussetzungen verbunden ist. Dazu zählen unter anderem der Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit (etwa über ein erweitertes Führungszeugnis) und unter Umständen eine technische Zulassung des Geräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).

Wer solche Spielgeräte ohne diese spezielle Genehmigung aufstellt, riskiert empfindliche Geldbußen und die sofortige Untersagung des Betriebs durch die zuständigen Ordnungsbehörden.

Standortgenehmigung

Der Standort ist ein zentraler Faktor für die Automatenaufstellung und den erfolgreichen Betrieb eines Boxautomaten – sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Je nachdem, ob der Automat auf öffentlichem Grund oder auf privatem Gelände aufgestellt werden soll, unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen deutlich.

  • Für das Aufstellen im öffentlichen Raum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde.

  • Auf privatem Gelände ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer ausreichend.

Öffentlicher Raum umfasst Flächen wie Gehwege, Plätze, Parks und andere frei zugängliche Bereiche, die der Allgemeinheit gewidmet sind. Hier ist eine Nutzung nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Die sogenannte Sondernutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung beantragt werden. In vielen Fällen fallen Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums an, deren Höhe je nach Stadt stark variieren kann.

Deutlich unkomplizierter gestaltet sich die Aufstellung auf privatem Gelände. Wer etwa mit einem Gastwirt, Betreiber eines Fitnessstudios oder Inhaber einer Spielhalle kooperiert, benötigt lediglich eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer oder dem Betreiber der Einrichtung. Diese Vereinbarung sollte klar regeln, wer für Stromversorgung, Wartung und eventuelle Haftungsfragen zuständig ist. Eine formlose Absprache genügt in der Praxis nicht; schriftliche Vereinbarungen schaffen hier Rechtssicherheit für beide Seiten.

Unabhängig davon, ob es sich um öffentliches oder privates Gelände handelt, sollten grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Zugänglichkeit stets berücksichtigt werden. Der Standort sollte gut sichtbar, wettergeschützt und leicht erreichbar sein. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der Automat keine Wege versperrt oder Fluchtwege behindert. In Bereichen mit hoher Besucherfrequenz sind zusätzliche Schutzmaßnahmen wie stabile Verankerungen oder Aufprallschutzvorrichtungen sinnvoll, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.

Technische Anforderungen und Sicherheit

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die technische Ausstattung eines Boxautomaten eine zentrale Rolle für einen sicheren und reibungslosen Betrieb. Betreiber sind dafür verantwortlich, dass ihr Automat sowohl funktionstüchtig als auch sicher für die Nutzer ist. Um Schäden, Unfälle und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten bestimmte Standards unbedingt eingehalten werden.

  • Boxautomaten sollten regelmäßig gewartet und auf Sicherheit überprüft werden.

  • Je nach Bauart kann eine TÜV-Prüfung erforderlich sein, insbesondere wenn der Automat mechanische Komponenten enthält.

  • Sicherheitsmerkmale wie stabile Gehäuse und Not-Aus-Schalter sind empfehlenswert.

Ein professioneller Boxautomat sollte stabil konstruiert sein, um der intensiven Nutzung durch viele verschiedene Nutzer standzuhalten. Robuste Gehäuse aus Metall oder schlagfestem Kunststoff erhöhen die Lebensdauer erheblich und reduzieren das Risiko von Beschädigungen durch Vandalismus oder unsachgemäße Bedienung. Besonders in Umgebungen mit hoher Publikumsfrequenz, wie etwa auf Stadtfesten oder in Bars, ist ein widerstandsfähiges Design essenziell.

Wartung und regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind ein Muss. Es empfiehlt sich, je nach Beanspruchung des Automaten mindestens einmal jährlich eine fachmännische Inspektion durchführen zu lassen. Dabei sollten mechanische Verschleißteile wie Federn oder Stoßdämpfer überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. Auch die Kalibrierung der Messsensoren sollte regelmäßig kontrolliert werden, um eine faire und genaue Punkteanzeige sicherzustellen.

Je nach technischer Komplexität des Automaten kann eine TÜV-Abnahme erforderlich oder sinnvoll sein, insbesondere wenn mechanische oder elektronische Bauteile eine potenzielle Gefährdung darstellen könnten. Zwar besteht für reine Unterhaltungsautomaten wie klassische Boxautomaten ohne Gewinnmöglichkeit keine generelle Prüfpflicht, eine freiwillige Prüfung durch zertifizierte Stellen schafft jedoch Vertrauen bei Partnern und Endkunden und kann im Schadensfall rechtlich entlastend wirken.

Darüber hinaus sollten moderne Boxautomaten über zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Dazu zählen:

  • Not-Aus-Schalter: Ermöglichen das sofortige Abschalten des Geräts im Notfall.

  • Stoßdämpfende Materialien: Reduzieren Verletzungsrisiken bei übermäßigem Kraftaufwand.

  • Ergonomische Bauweise: Minimiert Fehlhaltungen und schützt Gelenke und Muskeln der Nutzer.

  • Sicherheitsanleitungen: Klare Hinweise zur richtigen Nutzung sollten gut sichtbar am Gerät angebracht sein.

Wer auf eine regelmäßige Wartung und umfassende Sicherheitsmaßnahmen achtet, schützt nicht nur seine Kunden, sondern sichert auch den langfristigen Betrieb und beugt möglichen Regressansprüchen vor.

Steuerliche und versicherungstechnische Überlegungen

Der Betrieb eines Boxautomaten bringt nicht nur organisatorische und technische Herausforderungen mit sich, sondern auch steuerliche und versicherungstechnische Pflichten:

Steuerliche Pflichten für Automatenbetreiber

Sobald Einnahmen durch den Betrieb eines Boxautomaten erzielt werden, unterliegt diese Tätigkeit der Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die erzielten Umsätze und Gewinne ordnungsgemäß beim Finanzamt angegeben werden müssen.

Automatenbetreiber haben grundsätzlich folgende steuerliche Verpflichtungen:

  • Gewerbesteuer: Ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro fällt Gewerbesteuer an.

  • Einkommensteuer: Der erzielte Gewinn ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

  • Umsatzsteuer: Umsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, es greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

  • Aufzeichnungspflichten: Einnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, meist genügt ein Kassenbuch.

Gerade im Automatenbereich legt das Finanzamt besonderen Wert auf eine nachvollziehbare Dokumentation der Einnahmen, da hier die Gefahr von Einnahmenverkürzungen als erhöht gilt. Wer mehrere Automaten betreibt oder die Einnahmen steigen sieht, sollte frühzeitig einen Steuerberater einschalten.

Versicherungsschutz für Betreiber

Auch wenn der Betrieb eines Boxautomaten auf den ersten Blick unkompliziert erscheint, kann es im Schadensfall schnell teuer werden. Um sich wirksam abzusichern, ist der richtige Versicherungsschutz unerlässlich.

Empfohlene Versicherungen sind:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Personen- und Sachschäden ab, etwa bei Unfällen am Automaten.

  • Elektronikversicherung: Schützt vor Schäden durch Kurzschluss, Vandalismus oder Überspannung.

  • Diebstahl- und Vandalismusversicherung: Besonders empfehlenswert für öffentlich zugängliche Aufstellorte.

  • Rechtsschutzversicherung: Hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa mit Behörden oder Standortpartnern.

Vor Abschluss von Versicherungen sollten Betreiber die jeweiligen Policen sorgfältig prüfen und sich beraten lassen, ob etwa besondere Klauseln für Automaten im öffentlichen Raum erforderlich sind. Versicherer können speziell auf Automatenaufsteller zugeschnittene Pakete anbieten, die spezifische Risiken zu Spielgeräten bündeln.

Fazit: Erfolgreich einen Boxautomaten betreiben

Ein Boxautomat kann eine interessante Möglichkeit sein, zusätzliche Einnahmen zu erzielen oder das Angebot eines Standortes zu erweitern. Entscheidend für den Erfolg ist jedoch, von Anfang an alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen zu beachten. Gewerbeanmeldung, Genehmigungen und Sicherheitsvorkehrungen sind ebenso wichtig wie ein geeigneter Standort und ein durchdachter Versicherungsschutz. Wer diese Punkte gewissenhaft umsetzt, schafft die Basis für einen stabilen Betrieb und minimiert gleichzeitig mögliche Risiken.

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